Die Kaution bei Bautrocknern

Die Kaution sollten keinen Bauherren vom Mieten eines Bautrockners abhalten

Die Vermietung eines Bautrockners beinhaltet für die Besitzer auch einige Gefahren. Eines der größten Risiken besteht darin die vermieteten Geräte entweder beschädigt oder überhaupt nicht mehr zurückzuerhalten. Um sich vor diesen Verlusten abzusichern, erheben erfahrene Vermieter von Bautrocknern immer eine Kaution. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt und umfasst aufgrund des hohen Kaufpreises der Bautrockner meist mehrere hundert Euro. Die Kaution bezahlen zu müssen, heißt jedoch nicht das Geld abschreiben zu müssen. Der Betrag wird dem Mieter natürlich wieder zurückerstattet, sobald der gemietete Bautrockner in einem einwandfreien Zustand wieder an die Besitzer zurückgegeben wurde. Damit sich die Mieter vor schwarzen Schafen schützen können, ist es wichtig eine Quittung oder einen vergleichbaren schriftlichen Beleg einzufordern, der die Übergabe des Geldes beweist. Sollte es zu Unstimmigkeiten über die Kaution an sich oder deren Höhe kommen, ist somit immer ein rechtskräftiges Beweisstück vorhanden.

Die Mieter sind verantwortlich für einen sachgerechten Umgang mit den Bautrocknern

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Wie bereits angesprochen dient die erhobene Kaution auch der Absicherung in einem Schadensfall. Haftbar gemacht werden kann der Mieter natürlich nur für Schäden, die zweifelsfrei auch eine falsche Handhabung der Bautrockner zurückzuführen sind. Die Kosten für die Reparaturen oder den Restwert für einen Totalschaden muss der Mieter somit selbst begleichen. Die Kaution dient als Sicherheit, dass der Geschädigten in diesen Fällen nicht zu lange auf sein Geld warten muss, sondern sofort eine Reparatur durch eine Fachkraft veranlassen kann. Für die Haftung ist es zudem unerheblich, ob der Mieter selbst oder eine andere Person, wie etwa ein Familienmitglied, Freund oder Handwerker für den Schaden die Verantwortung trägt. Der Mieter trägt sozusagen die Aufsichtspflicht und garantiert einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Geräten während des Mietzeitraums.

Die Mieter müssen vor dem Mietbeginn ebenfalls über ein gültiges Ausweisdokument verfügen

Ein weiterer wichtiger Faktor, um bei seriösen Anbietern einen Bautrockner zu mieten ist ein gültiges Ausweisdokument. Ohne einen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorzuweisen erfolgt keine Abgabe der Geräte. In einigen Fällen wird auch eine Kopie oder ein Foto des Ausweises erstellt, damit jederzeit zweifelsfrei feststeht, an welche Person die Bautrockner aktuell vermietet wurden. Eine anonyme Vermietung findet somit nicht statt, da natürlich auch aus steuerrechtlichen Gründen eine gültige Rechnungsanschrift vorhanden sein muss. Werden diese Formalitäten eingehalten ist dies wiederum ein sicheres Anzeichen für einen seriösen Vermieter. Lesen Sie hier mehr zum Thema Bautrocknung Berlin.