Firmeninhaber und Unternehmensberater

Gläubiger sind heute schneller bereit auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu drängen

In jedem Jahr müssen Gläubiger auf Millionen von Euro verzichten, da die Schuldner plötzlich nicht mehr reagieren und die Beträge einfach unbeglichen lassen. Während kleinere Beträge häufig abgeschrieben werden oder sich die Gläubiger über das Internet Luft verschaffen, sinkt mit den steigenden Beträgen auch die Geduld von Menschen oder Unternehmen, die auf ihr Geld warten. Der letzte Ausweg stellt für viele Gläubiger die Beantragung einer eidesstattlichen Versicherung dar. Ab diesem Zeitpunkt sind die Geschäftsführer einer GmbH gezwungen Farbe zu bekennen und vor einem Gerichtsvollzieher zu erklären, ob die GmbH in der Lage ist die geforderte Summe zu bezahlen oder aktuell eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Gläubiger verschaffen sich dadurch Sicherheit, dass die Zahlung wirklich nicht geleistet werden kann oder schlicht eine Verweigerung vorliegt. Gleichzeitig geraten die Geschäftsführer noch stärker unter Druck, da es nun immer schwieriger wird einen Ausweg außerhalb der Insolvenz zu wählen.

Ist der Name mit einer Insolvenz verknüpft verschwimmen die Grenzen zwischen GmbH und Privatperson

Ein Großteil aller Gründer einer GmbH entschließt sich zu diesem Schritt, um damit eindeutig die privaten und geschäftlichen Finanzen zu trennen. Mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist auch eine Unterschrift erforderlich. Da die GmbH selbst diese Unterschrift nicht leisten kann, ist der Geschäftsführer verpflichtet diese Unterschrift zu leisten. Diese Verpflichtung kann nicht an einen Angestellten delegiert werden. Wird die Abgabe verweigert, kann sogar Erzwingungshaft erfolgen, um zu vergewissern, dass Angaben zur aktuellen finanziellen Situation der GmbH erfolgen. Diese Unterschrift verbindet den Geschäftsführer zwangsläufig mit der Zahlungsunfähigkeit. Da viele Geschäftsführer durch Privatkredite von Familie und Freunden versuchen eine drohende Pleite zu umgehen, wird es nochmals schwieriger sich als Privatperson diesen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen.

Ein professioneller Unternehmensberater berät Sie umfassend zum Verkauf oder der Löschung der GmbH

Einer der wichtigsten Schritte ist, sobald einem Unternehmer das Wasser bis zum Hals steht, ist sich eine andere Perspektive auf die Gesamtsituation zu sichern. Ein Unternehmensberater hält im Rahmen des Krisenmanagements mit seiner professionellen Meinung nicht hinter dem Berg. Diese beinhaltet neben einer ausführlichen Beratung zu den Pro und Contras einer Insolvenz auch weitere Alternativen bereit. Der Verkauf einer finanziell in Schieflage geratenen GmbH ist nur einer der Wege die eigene Bonität vor einem schweren Schaden zu bewahren. Ein weiterer Lösungsweg entsteht durch die Beantragung der Lösung der GmbH. Dies gibt die Chance durch den Verkauf des Eigentums der GmbH die Gläubiger zu bezahlen und somit noch einmal unbelastet bei 0 beginnen zu können. Selbst Skeptiker, die bisher das Auf und Ab der wirtschaftlichen Achterbahnfahrt allein gemeistert haben, sollten sich dieses Fachwissen zunutze machen, um legal einen Ausweg zu suchen. Das bewahrt nicht nur vor der Insolvenz, sondern auch Nachforschungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft, die an der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Transaktionen Zweifel äußern. Man sollte sich daher vorab über eine Liquidation einer GmbH genau informieren.