GmbH mit Schulden schließen

Eine GmbH mit Schulden zu schließen erfordert ein geschlossenes Handeln der Verantwortlichen

Wer in Gedanken alle bekannten Alternativen zu einer Insolvenz einmal durchspielt, wird hierbei schnell an die eigenen Grenzen des Wissens gelangen. Das liegt nicht an eigenen Wissenslücken, sondern auch daran, dass der Gesetzgeber vielfach die Insolvenz bevorzugt und daher Alternativen wie die Schließung der GmbH trotz Schulden in weit weniger leuchtenden Farben zeichnet als die Insolvenz. Obwohl dies dem Schutz der Gläubiger dienen soll, führt gerade die Insolvenz vielfach dazu, dass Gläubiger entweder komplett leer ausgehen oder auf einen Großteil der eigenen Forderungen verzichten müssen. Mit einer Auflösung oder der langwierigen Liquidation haben viele Gläubiger dagegen eine deutlich höhere Chance Zahlungen in der gewünschten Höhe zu erhalten. Eine GmbH muss somit nicht bei 0 stehen oder sogar über ein finanzielles Plus verfügen, um geschlossen werden zu können. Erforderlich ist hierfür jedoch eine offizielle Gesellschafterversammlung, in welcher eine Mehrheit der aller Stimmberechtigten dem Wunsch nach der Auflösung folgen muss. Bleibt die Zahl darunter ist die Auflösung erst einmal vom Tisch und die Zahlungsprobleme bestimmen weiterhin den wirtschaftlichen Alltag. Es ist daher von Vorteil möglichst bevor der Versammlung kritische Gesellschafter von diesem Schritt zu überzeugen, um am Ende nicht ohne die erforderliche Anzahl an Stimmen dazustehen.

Durch eine Auffanggesellschaft werden alle weiteren Schritte erledigt

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Fällt die Entscheidung der Gesellschafter dagegen zugunsten der Auflösung aus, ist es nicht erforderlich die nächsten Schritte selbst auszuführen. Wem hierfür die notwendige Erfahrung fehlt, kann sich an fachkundige Personen wenden. Diese können mit einer Auffanggesellschaft helfen, die Gläubiger anzuschreiben und mit denen zu einer Regelung für die Rückzahlung aller berechtigten Forderungen zu kommen. Gleichzeitig sind die ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer in diese Entscheidungen nicht mehr involviert. Dies hat den Vorteil, dass sich diese nicht dem Vorwurf der Begünstigung einzelner Gläubiger aussetzen müssen. Den ehemals Verantwortlichen steht es ab diesem Zeitpunkt zudem frei sich anderen Aufgaben zu widmen. Da durch die Auflösung weder der eigene Ruf noch die Bonität beschädigt wurden, besteht noch immer die Möglichkeit in der Zukunft auch wieder selbstständig tätig zu sein. Dies ist eine Option, die mit einer Insolvenz nur sehr schwer innerhalb der nächsten Jahre nach der Beantragung zu bewerkstelligen ist. Die Auflösung wird dadurch auch für die eigenen Zukunftsperspektiven zu einer der vielversprechendsten Alternativen der Insolvenz.